Categories

Kettenprüfung

Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, sind mindestens bei jeder dritten Sichtprüfung nach BGR 500 besonders auf Rissfreiheit zu kontrollieren.

Im Rahmen dieser Vorschrift prüfen wir Ihre Ketten, Anschlagmittel und Zubehör durch elektromagnetische Rissprüfverfahren. Hierbei werden selbst kleinste Haarrisse im Magnetfeld mit UV-Beleuchtung sichtbar gemacht und von unseren Prüfern zuverlässig erkannt.

Sollten größere Prüfmaßnahmen erforderlich sein, kann auch unser mobiler Prüfservice in Ihrem Betrieb diese Prüfung durchführen. Somit sind Ihre Anschlagmittel für den weiteren Einsatz im Betrieb verfügbar.

Nach erfolgter Prüfung wird Ihnen eine Prüfbescheinigung für Ihre Unterlagen erstellt.